NEU! Erfassen Sie ganz einfach Personalstammdaten in unserem neuen Arbeitgeberportal

zum Portal
erbschaftsteuer-wart-pflege.jpg

Erbschaftsteuer: Optimierung durch Vereinbarung von Wart und Pflegeleistungen

Eine (weitere) Möglichkeit zur Optimierung und Minderung der Erbschaftsteuer ist die Vereinbarung von zu übernehmenden Wart- und Pflegeleistungen durch den Beschenkten.

So kann sich der Schenker bei lebzeitiger Übertragung seines Vermögens ausbedingen, dass der Beschenkte sich verpflichtet, dem Schenker (beispielsweise) unentgeltlich im Haushalt zu helfen, sie oder ihn im Umfang dessen, was von einer Nicht-Pflegekraft gemeinhin erwartet werden kann, zu pflegen und Besorgungs- (Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, sonstige Versorgungsfahrten) sowie Arzt- und Krankenfahrten für/mit dem Schenker zu unternehmen.

Dies sollte dann bestmöglich ausdifferenziert dargelegt bzw. von der Stunden- und Fahrt-Kilometeranzahl prognostiziert werden, um den Gegenwert der Leistungen möglichst handfest zu haben bzw. die Bandbreite für die Bewertung der Gegenleistung adäquat einzuengen.

Der Gegenwert der vereinbarten Leistungen mindert die Bereicherung des Beschenkten und führt so zu geringerer Erbschaftsteuer.


Nehmen wir das Ausgangsbeispiel aus dem Grundlagen-Beitrag zur Sache; dieses lautete:

Eine ledige und kinderlose Frau vererbt ihrem Cousin ein Vermögen, das nach Abzug der Schulden und sonst mindernd abziehbarer Beträge (aber vor Freibetrag) 520.000 Euro beträgt.

Lösung ohne Optimierung:

Es entstehen 150.000 Euro Erbschaftsteuer (Berechnung etc., siehe Grundlagen-Beitrag).


Optimierung durch Vereinbarung von Wart und Pflege:

Im notariellen Schenkungsvertrag wird vereinbart …

Der Beschenkte verpflichtet sich, der Schenkerin unentgeltlich im Haushalt zu helfen, sie im Umfang dessen, was von einer Nicht-Pflegekraft gemeinhin erwartet werden kann, zu pflegen und Besorgungs- (Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, sonstige Versorgungsfahrten) sowie Arzt- und Krankenfahrten für/mit der Schenkerin zu unternehmen.

Im Durchschnitt hat der Beschenkte hierfür an zwei Tagen pro Woche insgesamt 2 Stunden/Woche an rund 45 Wochen/Jahr zur Verfügung zu stehen. Nicht eingerechnet ist hierbei der Zeitaufwand für die Hin- und Rückfahrten des Beschenkten von dessen Wohnsitz zur Beschenkten. Der Beschenkte schuldet im Wesentlichen die Gewährung von Mobilität gegenüber der Schenkerin. Für die geschuldeten Besorgungs-, Arzt- und Krankenfahrten wird der Schenkerin deshalb ein „Budget“ von durchschnittlich zumindest 75 Kilometer/Woche eingeräumt. Der Beschenkte und die Schenkerin gehen davon aus, dass pro Jahr, andauernd aktuellen Versorgungsbedarf unterstellt, rund 3.500 Kilometer aufzuwenden sind. Für die einschlägigen Fahrten bzw. Kosten schuldet die Beschenkte dem Schenker keinen Ersatz.

Die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten ruht, solange sich die Berechtigte nicht auf dem Anwesen aufhält.

Unverbindlicher Formulierungsvorschlag, der im Einzelfall einer detaillierten Abstimmung mit dem Notar bzw. dem daneben begleitenden Rechtsanwalt oder Steuerberater bedarf, um Kollateralschäden -- wie (beispielsweise) ungewollte Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers gegen den Beschenkten im Falle eines späteren Heimaufenthalts der Schenkerin etc. oder die Klassifikation der „Vergütung“ als ertragsteuerbares Entgelt -- auszuschließen bzw. die Risiken hieraus abzumildern, abzusichern.

Die Schenkerin sei im Beispiel 70 Jahre alt zum Übergabezeitpunkt.


Lösung im optimierten Fall:

Die durchschnittliche Lebenserwartung einer 70-jährigen Frau beträgt nach der offiziellen (und steuerlich anzuwendenden) Statistik rund 17 Jahre.

Abgezinst auf „heute“ ist der Jahreswert von Wart und Pflege daher mit einem Vervielfältiger von (gerundet) 11 zu multiplizieren um den Gegenwartswert der „Wart- und Pflege-Belastung“, sog. Barwert, zu erhalten.

Als „Stundensatz“ für Wart/Pflege akzeptieren (bayerische) Finanzämter in aller Regel (rund) 11 Euro. Ein verbindlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Bei geschickter Argumentation und unter Berufung auf die hohe Inflation mag aber womöglich zwischenzeitlich auch ein moderat höherer Stundensatz durchsetzbar sein.

Die Reise-Fahrtkosten können mit 30 Cent/km bewertet werden.

Hinzu kämen ggf. noch die Fahrten vom Wohnsitz des Schenkers zur Schenkerin; solche seien im Beispiel vereinfacht nicht gegeben; diese würden aber die Bereicherung des Beschenkten -- und damit auch die Schenkungsteuer -- weiter mindern.


Jahreswert Wart/Pflege

(11 Euro x 2 Std/Wo x 45 Wochen =)

990 €

Jahreswert Besorgungsfahrten

(3.500 Kilometer x 0,30 Euro =)

1.050 €

Jahreswert An-/Abfahrt zur Schenkerin

(vorliegend vereinfacht „nicht gegeben“)

0 €

Summe (Jahreswert)

2.040 €

Bereicherungsmindernder Barwert

(Jahreswert x Vervielfältiger =)

(2.040 Euro x 11 =)

22.440 €


… da sich die Bereicherung um 22.440 Euro mindert auf dann (nach Freibetrag) nur noch 477.560 Euro (500.000 Euro abzügl. 22.440 Euro) …

… beträgt die Erbschaftsteuer folglich „nur noch“ 143.268 Euro. Das ist immer noch viel, aber um immerhin 6.732 Euro weniger als im Ausgangsbeispiel.


Welche weiteren Möglichkeiten es zur Optimierung der Erbschaftseuer gibt, zeigen die weiteren Beiträge (siehe Verlinkung am Ende des Beitrags). Bedenken Sie: Die Optimierungen lassen sich auch miteinander kombinieren. So verstärkt sich der Steuerspareffekt nochmals erheblich!


Ein kleiner Wehrmutstropfen …

… soll aber der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben.

Ggf. (bei Immobilienvermögen) fällt Grunderwerbsteuer auf den obigen Barwert von Wart und Pflege an. Diese ist aber mit 3,5 % weit geringer als die Schenkungsteuer (30 %). Auf den unten verlinkten Blog-Beitrag zum Nießbrauchsvorbehalt sei verwiesen; dieser enthält am Ende ein ausführlicheres Beispiel zur Grunderwerbsteuer.


Sollten soweit Fragen im Einzelfall bestehen, stehen wir gerne telefonisch (0851 95689-0) oder per E-Mail (zu unseren üblichen Stundensätzen) zur Verfügung - gerade dieses Themenfeld, die Vereinbarung von Wart und Pflege, bedarf einer intensiven Einzelfall-Abstimmung und sollte keinesfalls alleine aufgrund dieses Beitrags vereinbart werden. Einschlägig sachkundige Unterstützung im Vorfeld der notariellen Beurkundung wird ausdrücklich angeraten.

teaser-downloads.jpg
Interesse geweckt? Fragen?

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

zur Datenschuzerklärung